mit "psychiatrischer Krankheit" war vermutlich gemeint, dass man schwere psychische Störungen, wie Psychosen, als HP nicht behandeln darf, da diese nur vom Psychiater therapiert werden kann, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
Grundsätzlich kann ein HP leichtere psychische Störungen behandeln, schwere Störungen wie z.B. Neurosen werden vom Pychotherapeuten (Dipl. Psychologe) und schwerste, also wie gesagt Psychosen nur vom Psychiater behandelt werden.
Ein HP darf grundsätzlich mit Psychotherapie behandeln (wie auch TCM, Heilpflanzen u.v.m.) Es kommt hierbei nicht auf die durchgeführte Therapie an, sondern darauf, ob die Behandlungsmethode für die Erkrankung geeignet ist und ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des HP hierfür ausreichen. Es verhält sich also bei den psychischen Erkrankungen nicht anders als bei den körperlichen:
Reichen meine Möglichkeiten als HP in diesem Fall aus oder muss der Patient an den Arzt/Psychiater verwiesen werden, weil verschreibungspflichtige Medikemente eingesetzt werden müssen - oder muss eine Klinikeinweisung veranlasst werden, weil es sich um einen Notfall handelt, z. B. wegen akuter Suizidgefahr.
Auf diese Gewichtung der Erkrankungsschwere wird übrigens beim Lehrheft "Psychische Erkrankungen" ganz detailliert eingegangen.
Ganz liebe Grüße von Isolde Richter