herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
(11.11.2009, 22:04)Isolde Richter schrieb: Lieber Ulli,
mit "psychiatrischer Krankheit" war vermutlich gemeint, dass man schwere psychische Störungen, wie Psychosen, als HP nicht behandeln darf, da diese nur vom Psychiater therapiert werden kann, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
Grundsätzlich kann ein HP leichtere psychische Störungen behandeln, schwere Störungen wie z.B. Neurosen werden vom Pychotherapeuten (Dipl. Psychologe) und schwerste, also wie gesagt Psychosen nur vom Psychiater behandelt werden.
Ein HP darf grundsätzlich mit Psychotherapie behandeln (wie auch TCM, Heilpflanzen u.v.m.) Es kommt hierbei nicht auf die durchgeführte Therapie an, sondern darauf, ob die Behandlungsmethode für die Erkrankung geeignet ist und ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des HP hierfür ausreichen. Es verhält sich also bei den psychischen Erkrankungen nicht anders als bei den körperlichen:
Reichen meine Möglichkeiten als HP in diesem Fall aus oder muss der Patient an den Arzt/Psychiater verwiesen werden, weil verschreibungspflichtige Medikemente eingesetzt werden müssen - oder muss eine Klinikeinweisung veranlasst werden, weil es sich um einen Notfall handelt, z. B. wegen akuter Suizidgefahr.
Auf diese Gewichtung der Erkrankungsschwere wird übrigens beim Lehrheft "Psychische Erkrankungen" ganz detailliert eingegangen.