ich hätte eine Frage zur Anmerkung der Kontrollfrage auf Seite 44 Frage 1 bzgl. der Antwortmöglichkeit Nr. 2
Anmerkung Punkt 2:
Beamte und Richter sind über die Beihilfe versichert. Allerdings können sie sich freiwillig (das ist keine Pflichtversicherung) in der GKV für den Teil der Aufwendungen versichern, der nicht über die Beihilfe abgedeckt wird.
GKV ist doch hier falsch oder? Es ist zwar eine freiwillige Versicherung für diejenigen die Beihilfe beziehen, aber die Versicherung selbst läuft dann doch über die PKV oder?
LG Oli