man darf die Psychotherapie, so wie auch andere Therapieverfahren am Patienten anwenden - ohne ein Psychologiestudium absolviert zu haben.
Verwunderlich?
Dann kannst Du Dich auch darüber wundern, dass man als HP die Heilkunde ausüben darf, ohne ein Hochschulstudium absolviert zu haben (da wundern sich zumindest viele Ärzte drüber ).
Aber es gilt natürlich auch für den HP (wie für jeden anderen, der einen Beruf ausübt) die Sorgfaltspflicht.
Wenn ein HP die Psychotherapie unsachgemäß ausübt, haftet er für alle Schäden, die daraus entstehen - und das ist auch gut so!
Denn sonst könnte ja jeder wild drauf lostherapieren - und der Leidtragende (im wahrsten Sinn des Wortes) wäre der Patient.
Diese Sorgfaltspflicht gilt selbstverständlich auch für alle anderen Therapien, die der HP durchführt!