es macht keinen Sinn beide Prüfungen abzulegen.
Wie schon gesagt, wenn Du den HP-Erlaubnisschein hast, darfst Du auch psychotherapeutisch arbeiten.
Es macht aber Sinn, Dich als HP gründlich in den Therapieverfahren auszubilden, die Du später einmal einsetzen möchtest.
Möchtest Du ausschließlich psychotherapeutisch behandeln, dann reicht Dir der "kleine HP".
Dann darfst Du allerdings aber z.B. kein homöopathisches Mittel gegen Kopfschmerzen oder Magenschmerzen einsetzen. Du musst den Patienten dann ausdrücklich darauf hinweisen, dass er wegen der körperlichen Symptome einen Arzt oder HP aufsuchen muss.
Bitte frage nach, wenn noch etwas unklar ist.