Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Therapie der Phlepothrombose
#8
Guten Morgen zusammen!

Im Zweifel für den Angeklagten (hier Patient)!!!

D.h. konkret: bis zur gesicherten Diagnose hat der Patient Sendepause; sitzt nicht, läuft nicht, fährt nicht Auto usw.
Ein liegender Transport in Kranken- oder Rettungswagen ist auf jeden Fall indiziert.
Wenn sich die Diagnose in der Kinik bestätigt hat, und eine Versorgung mit Antikoagulantien, Kompressionsverband usw. stattgefunden hat kann der Klinikarzt je nach Ausprägung des Befundes auch Bewegung anordnen.
Sollte eine tiefe Oberschenkel/Beckenthrombose vorliegen bekommt der Patient auch in der Klinik erstmal Bettruhe.

Wie immer: Sicherheit geht vor!
Lieber einmal zuviel immobilisiert und dafür keine Lungenembolie in der Praxis!

Und noch was: sollte irgendein Sani anderer Ansicht sein kann er gerne nach eigenem Gutdünken handeln, sobald er die Verantwortung für den Patient übernimmt. Solange der Patient in Eurer Obhut ist haftet Ihr selbst.

Liebe Grüße,
Marco




(27.09.2010, 20:01)Isolde Richter schrieb: Geschickterweise ruft Ihr im Krankenhaus an und schildert den vorliegenden Fall. Wenn sie dort meinen, dass es in diesem Fall keinen Krankenwagen braucht, habt Ihr jedenfalls getan was getan werden kann - und könnt dann nicht mehr schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Ich schicke aber Marco Haas nochmal eine Mail mit der Frage was er meint. Wenn sich jemand mit diesen Dingen auskennt, dann er. Smile

Habt aber bitte etwas Geduld, bis Marco antwortet!! Heart
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 27.09.2010, 13:55
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 27.09.2010, 17:25
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Marco - 28.09.2010, 07:03
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 28.09.2010, 07:29
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Marco - 28.09.2010, 10:29
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 28.09.2010, 13:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: