ich möchte dir einfach mal danken, dass du auf alle unsere Fragen (es werden immer mehr bei mir) so ausführlich eingehst, das ist für mich sehr wertvoll. Vielen Dank!
Auch deine Erklärung der Explorationsmethode fand ich jetzt richtig klasse. DANKE! Ich freue mich schon darauf, wenn du ein paar mehr Therapiemethoden erklärst.
Ebenso möchte ich dir danken für den Tipp, beim Gesundheitsamt anzurufen und einfach mal naiv nachzufragen, wie denn so eine Prüfung dort abläuft. Das hat bei mir ganz gut funktioniert und die Dame aus Potsdam hat mir sehr freundlich geantwortet. Das Gespräch hat mir durchaus ein Stück weit Angst genommen.
So, jetzt noch zwei Fragen:
1) die Ich-Störung ist ich-synton - obwohl der Patient das Gefühl hat, da gibt ihm jemand Gedanken ein, die nicht von ihm sind - richtig? Weil ja quasi die Erkenntnis fehlt, dass dieses ganze Erleben nicht real ist, oder?
2) Beim Lernen mit den schrifltichen Prüfungen (dies hier aus März 2023) ist folgende Frage aufgetaucht:
Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu?
Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann sich auf die Gesundheitsfürsorge beschränken
Die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist nur mit evidezbasierten Methoden erlaubt
Der Betreuer kann die dauerhafte Unterbringung des Betreuten im Pflegeheim anordnen
Im Rahmen des Betreuungsrechts kann ggf. auch eine zwangsweise Behandlung erfolgen
Die Bestellung eines Betreuers kommt grundsätzlich nur für Volljährige in Betracht, Kinder und Jugendliche können unter Vormundschaft gestellt werden
Antwort 1, 4 und 5 sind korrekt.
Hierzu eine Nebenfrage:
Was ist mit "evidenzbsierten Methoden" aus Antwort 2 gemeint? Meinen die damit die 4 Therapiemethoden, die von den Krankenkassen bezahlt werden? Gibt es den Begriff so überhaupt? Ich habe im Internet nicht so richtig etwas eindeutiges gefunden. Es gibt doch sicher mehr Methoden als diese 4, bei denen es Studien über ihre Wirksamkeit gibt.
Herzlichen Dank,
Heidi