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Therapie der Phlepothrombose
#10
Salü Antje.

Ablehnen geht so einfach nicht. Der Rettungsassistent ist ein medizinischer Assistenzberuft, der keine eigenen Diagnosen stellen darf usw. das ist dem Arzt (oder HP) vorbehalten.
D.h. konkret: das Rettungsdienstpersonal arbeitet auf Anweisung eines Arztes, in Form einer Verordnung (Rezept) und hat das zu machen - basta. Ähnlich einer Verordnung bei der der Apotheker/PTA auch nicht sagen kann "bekommst Du nicht von mir...."
Wenn keine Verordnung vorliegt, kann das Rettungspersonal selbst entscheiden, ob eine direkte vitale Bedrohung, und somit sofortige Transportindikation vorliegt oder nicht. Es wäre denkbar, wenn es nicht eilt, dass dann ein Krankentransport bestellt wird, um das Rettungsfahrzeug nicht zu blockieren.
Einfach verweigern geht auf gar keinen Fall - es sei denn es handelt sich um groben Unfug....

Alternative: die heiße Kartoffel weitergeben und einen Arzt hinzuziehen!

Liebe Grüße,
Marco






(28.09.2010, 07:29)Antje schrieb: Hallo Marco,

kann eine RTW Besatzung eigentlich auch eine Fahrt ablehnen?
So nach dem Motto, mit dem blockieren wir uns unseren Wagen nicht, der kann mit dem Taxi fahren.
Oder dürfen die das rechtlich gesehen nicht wenn sie gerufen worden sind.

LG
Antje
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RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 27.09.2010, 13:55
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Antje - 27.09.2010, 17:25
RE: Therapie der Phlepothrombose - von Marco - 28.09.2010, 07:03
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