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Fragen zur Gewerbe Anmeldung
#2
Wenn du als Kleingewerbetreibende tätig bist, musst du bei 1 nichts eintragen. Das ist für AG, GmbH, CoKG etc. Die müssen sich noch gesondert wo eintragen.

Beteiligung öffentlicher Hand heisst, dass da der Staat, Verein, Stiftung etc. noch mit beteiligt ist.

3. Du kannst die später noch nachreichen

4. Machst du es Hauptberuflich oder in Teilzeit


du solltest dir vorher vielleicht einmal die "Grundlagen" des BWLs anschauen, denn da wird noch mehr kommen als nur das, wie z.b. Rechnungen schreiben, Steuer abgeben etc.... ??
Und wenn du schon an so kleinen Begriffen wie Nebenerwerb scheiterst, solltest du dir da wirklich jemanden suchen, der dich da begleitet mit seinem Wissen.

Das Gewerbeamt anrufen, die beantworten deine Fragen auch.

Liebe Grüße
Melanie
Beyla´s Ecke
www.beylasecke.de 


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Nachrichten in diesem Thema
Fragen zur Gewerbe Anmeldung - von Nika87 - 11.04.2023, 11:25
RE: Fragen zur Gewerbe Anmeldung - von Melanie Gerlings - 11.04.2023, 14:34
RE: Fragen zur Gewerbe Anmeldung - von Nika87 - 12.04.2023, 12:18

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