hier eine kurze Frage für den nächsten Workshop:
Ich bin alte Prüfungsaufgaben (schriftliche Prüfung) durchgegangen und auf den folgenden Fall gekommen?
Ein 19-jähriger Student irrt nach einem Discobesuch umher. Er wird verängstigt und zitternd auf die Akutstation einer psychiatrischen Klinik aufgenommen, wo er sich erleichtert und sicher vor Verfolgern fühlt. Welche der folgenden 2 Aussagen treffen zu?
A) Ein Drogenscreening ist überflüssig, da es sich um einem Verfolgungswahn handelt.
B) Das Symptom der örtlichen Desorientierung weist auf eine schizophrene Psychose hin.
C) Angst ist häufig ein führendes Symptom zu Beginn einer psychotischen Störung.
D) Die Zwangsunterbringung kommt auf keinen Fall in Frage, weil der Patient dankbar für eine stationäre Aufnahme ist.
E) Die Angaben der Freunde zum Ablauf des Abends in der Disco können entscheidende Hinweise zur Diagnose sein.
Richtig sind die Antworten C und E.
D) ist falsch: In der Lösung heisst es: Sollte in Folge der psychotischen Episode eine Selbst- oder Fremdgefährdung auftreten, könnte der Schüler gegen seinen Willen zwangsuntergebracht werden.
… irgendwie hänge ich mit dieser Antwort, da es im Text ja heisst, dass er dankbar für eine stationäre Aufnahme ist. In dem Moment ist (aus meiner Sicht) daher keine Zwangsunterbringung nötig, da er sich ja vermutlich freiwillig aufnehmen lässt. Bezieht sich die Antwort darauf, dass die Stimmung kippen könnte?...
Ich wäre dankbar, auf Deine Sicht auf diese Frage.
Liebe Grüße, Ina