ich habe mehrere Fragen:
1) Aussage in einer schriftlichen Prüfung: "Die Diagnose Dysthymia schließt eine bipolare Störung aus."
Trifft das zu oder nicht?
Ich finde die Frage nicht mehr (Quelle), erinnere sie nur noch....
2) Dann habe ich eine Frage zu einer Prüfungsfrage aus 10/ 2023:
Ich schreibe nur die Lösungen auf - DIE kann ich aber leider irgendwie nicht so ganz nachvollziehen (Denkfehler??):
Die Frage lautete:
"Welche Aussagen zu substanzinduzierten Störungen und Schizophrenien (nach ICD-10) treffen zu?
Korrekt waren "C" und "E" =
C) Wenn eine akute Intoxikation mit einer halluzinogenen Substanz zu Wahrnehmungsstörungen führt, ist dies nicht als substanzinduzierte psychotische Störung zu werten.
E) Optische Halluzinationen beim Entzugsdelir dürfen nicht als substanzinduzierte psychotische Störung verschlüsselt werden.
Liegt die Logik/ Lösung hier im Begriff "Störung"? Irgendwie hänge ich da...
3) Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die ICD-11 in der Schriftlichen thematisiert wird als Frage(n)?
4) Fallbeispiel: Ein Mann leidet unter paranoider Schizophrenie. Er berichtet, dass er "Kopfbesetzung" habe, "bestrahlt" oder "im Kopf beschossen" werde. In der Wohnung würden von Unbekannten Unterlagen gestohlen, so dass der Betroffene nun sämtliche Schriftstücke auswärts mit sich führt, in einer Tasche.
Medikamente (und Ärzte) werden kategorisch abgelehnt; die Medikamente machten "leer/ dumm" im Kopf, so sein Erleben. Gleichzeitig hoher Leidensdruck.
Nun die Fragen:
a) Handelt es sich hier um taktile Halluzinationen?
b) und um einen Verfolgungswahn?
c) Unter welchen Voraussetzungen können Medikamente (grds.) als "Zwangsbehandlung" gegeben werden? Hier gibt es doch sicher sehr, sehr enge Vorgaben?
Beispiele hierfür?
Ich kann am 11.3. leider nicht am WS teilnehmen, aber ich freue mich sehr, wenn du auf die Fragen eingehst und ich die Antworten in der Aufzeichnung nachhören kann!
Danke dir herzlich und: viele Grüße,
Silke