herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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als Masseur und HPA habe ich im November 2024 eine kleine Praxis eröffnet im Nebengewerbe. Mein Spektrum beläuft sich auf klassischen Massagen, Wellnessmassagen sowie auf Entspannungskursen.
Seit geraumer Zeit erhalte ich immer mehr Anfragen von Unternehmen auf Selbstzahlerbasis ohne Kassenzulassung Entspannungskurse bzw. Body-Mind-Fitnesskurse zu geben.
Zählt dieses zur Freiberuflichkeit und müsste ich nun automatisch ein 2. Gewerbe anmelden? Oder kann ich dies normal unter meinem eigentlichen Gewerbe betreiben?
Und welche rechtlichen Bedingungen wären noch zu beachten?
Vielleicht kann mir einer eine Auskunft geben und betreibt dieses schon im gleichen Umfang. :-)