und wenn ich die Prüfung geschafft habe, reiche ich die Gewerbeanmeldung mitsamt der
Prüfungsurkunde beim Gewerbeamt ein und von dort kommt dann was noch erforderlich ist um das Gewerbe ausführen zu können, die Anmeldung beim Finanzamt funktioniert hier automatisch mit der Gewerbeanmeldung
Ich hatte es ursprünglich immer so verstanden, dass die ganzen Unterlagen Zeugnisse, Ausweis, Geburtsurkunde, Lebenslauf, Meldebestätigung, pol. Führungszeugnis) beim zuständigen Amt (Gewerbeamt)der Stadt einzureichen sind, aber diese Unterlagen wollte das Gesundheitsamt von mir haben um überhaupt zur Prüfung angemeldet zu werden.
Da denke ich doch, dass das Gewerbeamt diese Sachen dann nicht noch mal verlangt.
Mich wundern auch die oft zitierten Zulassungsbestimmungen (Bauamt , Hygiene, Bad usw.), ich kenne HP´s die überhaupt keinen eigenen Praxisraum haben, sondern in ihrem Büro Leute behandeln (von extra Toiletten mal ganz zu schweigen), die müssen ja auch die Genehmigung bekommen haben.
liebe Grüße Heike