Dann also noch einmal:
Wenn Ihr eine Praxis eröffnen möchtet, müsst Ihr dies auf jeden Fall dem Finanzamt melden.
Ihr müsst Euch nicht beim Gewerbeamt anmelden, weil der HP zu den freien Berufen zählt und nicht zu den Gewerben (Vorteil: der HP muss keine Gewerbesteuer zahlen).
Ob Ihr von der Praxiseröffnung auch das Gesundheitsamt informieren müsst ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ob Ihr Euch in Eurem Bundesland anmelden müsst, erfahrt Ihr bei Eurem zuständigen Gesundheitsamt.
Wenn Ihr beabsichtigt in Eurer Praxis Arzneimittel herzustellen, wie z.B. Eigenblut oder Eigenurin, müsst Ihr die Gesundheitsbehörde vor der Praxiseröffnung darüber informieren.
Wie das im Einzelnen auszusehen hat, darüber informiert Euch der Anhang!!