(24.10.2010, 14:24)Heike H. schrieb: also ich hatte erstmal mich zur Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet, dann kam von dort, was ich alles an Unterlagen bis zum 30.04.2010 einzureichen hätte, nachdem dies geschehen war, kam von dort der Bescheid, welche Unterlagen bis zum 10.01.2011 einzureichen sind, wann die Gebühren zu zahlen sind
und wenn ich die Prüfung geschafft habe, reiche ich die Gewerbeanmeldung mitsamt der
Prüfungsurkunde beim Gewerbeamt ein und von dort kommt dann was noch erforderlich ist um das Gewerbe ausführen zu können, die Anmeldung beim Finanzamt funktioniert hier automatisch mit der Gewerbeanmeldung
Ich hatte es ursprünglich immer so verstanden, dass die ganzen Unterlagen Zeugnisse, Ausweis, Geburtsurkunde, Lebenslauf, Meldebestätigung, pol. Führungszeugnis) beim zuständigen Amt (Gewerbeamt)der Stadt einzureichen sind, aber diese Unterlagen wollte das Gesundheitsamt von mir haben um überhaupt zur Prüfung angemeldet zu werden.
Da denke ich doch, dass das Gewerbeamt diese Sachen dann nicht noch mal verlangt.
Mich wundern auch die oft zitierten Zulassungsbestimmungen (Bauamt , Hygiene, Bad usw.), ich kenne HP´s die überhaupt keinen eigenen Praxisraum haben, sondern in ihrem Büro Leute behandeln (von extra Toiletten mal ganz zu schweigen), die müssen ja auch die Genehmigung bekommen haben.
liebe Grüße Heike
Liebe Heike;
es heisst so schön man soll "keine schlafenden Hunde wecken!".
Je nachdem was Du als Heilpraktiker praktizieren willst, hat seine eigenen Vorschriften.
Vorab dies zu klären spart später Zeit und Ärger, wenn die Auflagen nicht einzuhalten sind, z.B. aus Kostengründen.
Das mit dem Gewerbeamt (wie Isolde es ja auch schon so oft betont hat) ist nicht massgebend, da Heipraktiker freiberuflich tätig sind.
Somit hast Du in diesem Pkt. etwas missverstanden.
Viel Spass und wenig Ärger wünsche ich Dir auf dem Wege zur realisation Deines HP-daseins; Tom