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(24.10.2010, 17:13)Antje schrieb: Aber wie ist es bei Verbrechen unter Erwachsenen?
Was macht man wenn einer mit einer Schussverletzung kommt oder eine Frau nach einer Vergewaltigung, die nicht zur Polizei gehen will?
Oder man bekommt irgendwas erzählt, was man eigentlich gar nicht hören will.
Liebe Antje, das fällt unter die Schweigepflicht.
Gerade den Vergewaltigungsopfern muss es freigestellt bleiben, wie sie damit umgehen.
Etwas anderes ist es, wenn man annimmt, dass von einer bestimmten Person ein Gewaltverbrechen begangen werden könnte. Da muss man die Polizei informieren.
(24.10.2010, 17:13)Antje schrieb: Und wie ist es mit Bissverletzungen durch Hunde?
Muss man sowas auch dem Gesundheits- oder Veterinärmat melden?
Es kann ja auch da Fälle geben mit nicht so schweren Verletzungen, die nicht zum Arzt gehen wollen.
Bissverletzungen werden zum Arzt geschickt. Dieser überprüft den Impfstatus. Außerdem erfordert eine solche Verletzung eine sachgerechte Wundbehandlung.
Also, als HP nimmt man eine Erstversorgung vor und schickt zum Arzt.
Ausnahme: bei Tollwutverdacht muss der HP melden. Zur Zeit gibt es in Deutschland jedoch keine Tollwuterkrankungen mehr - könnte höchstens ein eingeschleppter Fall auftreten.