Nicht sicher bin ich, aber ich gaube gelesen zu haben,das für ein Verschieben eine glaubhafte Entschuldigung etwa das Attest eines Arztes oder dergleichen beigebracht werden muß.Sonst gilt die Prüfung als nicht abgelegt und nicht bestanden.
Glaube heißt aber nicht wissen!
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe