(29.11.2010, 08:48)PetraR schrieb: ..Kann ich dann,wenn ich darauf dann geschult bin,eine Brust abzutasten,mich weigern,dieses zu tun??Ich denke nicht.
Liebe Petra,
als HP unterliegt man keinem "Kurierzwang", das heißt, Ihr entscheidet, ob Ihr einen Patienten behandeln wollt oder nicht.
Sagt der Patient z.B.: "Ich habe Krebs und gehe nicht zum Arzt. Ich möchte nur vom HP behandelt werden."
Dann müsst Ihr Euch überlegen, ob Ihr diesen Patienten behandeln wollt und es Euch zutraut. Anderenfalls sagt Ihr: "Das kann ich gut verstehen, aber ich kann sie leider nicht behandeln. Gehen sie doch am besten zu einem Kollegen."
Übrigens: Wenn Ihr einen Patienten behandelt, der eine notwendige schulmedizinische Therapie ablehnt, so lasst es Euch am besten immer schriftlich bestätigen, dass Ihr ihn darauf hingewiesen habt, dass diese Behandlung notwendig sei und dass Ihr ihn auch über alle Risiken aufgeklärt habt - und er diese Behandlung trotzdem ablehnt. Dann seid Ihr juristisch auf der sicherern Seite.