Arzneimittel müssen
- Wirksamkei
- Qualität
- Unbedenklichkeit
nachweisen.
Für Lebensmittelrecht fällt die Wirksamkeit weg, was zur Folge hat, das alles mögliche als Was-Auch-Immer angeboten werden kann.
Da hilft es, das Kleingedruckte zu lesen!
Mehr dazu dann mal im Pharmazieforum.
Caia
Vos qui transitis...