hab grad gleich mal nachgeschlagen und *jaaaa*, so hatte ich es auch verstanden und anderorts ebenso gelesen.
Mal ganz fluffig formuliert:
Oskar Tumirnichtweh darf in seinem Dörchen rumerzählen er sei Heilpraktiker, da diese Bezeichnung als solches allein stehend nicht geschützt ist. Hält der Gute seine Finger still (übt also keine Heilkunde aus) und verbreitet nur (verbal) seine Neuigkeit ist alles noch im (Dunkel-)Grünen Bereich.
Wenn Oskar allerdings in diesem Zusammenhang, also quasi sich selbst als Heilpraktiker bezeichnet und bei Oma Else einen Schnupfen diagnostiziert und Heilkunde ausübt, dann verstößt er gegen das HPG. Da er jetzt Heilkunde ausübt und die Berufsbezeichnung trägt ohne sich einer entsprechenden Überprüfung unterzogen zu haben (also die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde).
Zumindest war mir das so immer geläufig - als Entschuldigung bringe ich hervor noch nicht bei den Gesetzen zu sein