Bei § 8 des IfSG steht, dass der HP alle unter § 6 Abs. 1 aufgelisteten Krankheiten melden muss. Das sind allerdings viel weniger aufgelistet als in § 7.
Welche Krankheiten von welchem Paragraphen muss man jetzt auswendig kennen?
Hm, ich glaub ich habe die Lösung.
Ich habe § 6, die Meldepflicht mit dem § 7, dem Behandlungsverbot verwechselt. Glaube ich.
Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen....
Petra und die Furkids
"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)