§6 => alle meldepflichtigen Krankheiten für Arzt und HP
§7 => alle meldepflichtigen Erreger für Arzt
§8 => sagt das HP zu den meldepflichtigen Menschleins gehören, die Krankheiten melden müssen, die in §6 auftauchen
§24 => spricht dann Behandlungsverbot aus und zwar in Verbindung mit dem §6 (meldepflichtige Krankheiten) und §7 (meldepflichtige Erreger = Arzt muss melden, weil wir keinen Erregernachweis führen dürfen)
Im Prinzip muss man ja unterscheiden das wir einmal melden müssen, einmal nicht, aber trotzdem auch Behandlungsverbot haben, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die zwar nicht gemeldet werden muss von uns, deren Erreger uns aber bekannt sein muss, weil dadurch wieder ein Behandlungsverbot auftreten kann.
(Zitat: Michael A. Denck)