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(11.02.2011, 18:14)Heike schrieb: Interessant fände ich nun aber... was passiert denn, wenn ein HP ein Ingwerpräparat verordnet (schriftlich, also u.U. gut nachvollziehbar) und die Frau erleidet aus unbestimmten Grund eine Fehlgeburt und zeigt den HP an, weil sie gelesen hat, dass Ingwer verantwortlich sein könnte?
Haftungstechnisch müßte die Frau dann erstmal beweisen, daß es wirklich daran lag - was sicherlich schwer sein wird. Allerdings bleibt da natürlich immer ein schaler Nachgeschmack.