das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt folgendes:
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ...
Deine Frage lässt sich also nicht mit wenigen Worten beantworten. Sondern Du musst in jedem Fall selbst prüfen:
- behandle oder diagnostiziere ich eine Zahn-, Mund-, Kieferkrankheit
Wenn ja, fällt es unter das Behandlungsverbot.
Im Übrigen gilt das, was Christian sehr treffend erklärt hat.