herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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(15.03.2011, 15:40)BirgitK schrieb: Ich überlege, unter welchen "Oberpunkt" ich den Erziehungsurlaub (heute Elternzeit) schreibe. Könnte man das unter "sonstige Angaben" schreiben?
Liebe Birgit,
hast Du einen vorgedrucktes Forumular zum Ausfüllen?
Sonst reicht einfach eine Auflistung.
Am einfachsten ist es, wenn Ihr bei Eurem zuständigen Landratsamt zuerst den Antrag auf "Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde lt. dem HPG" stellt und dabei gleich schreibt:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie dazu benötigen.
Dann teilt Euch das GA mit, was es möchte. Das kann durchaus von GA zu GA unterschiedlich sein.