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(29.03.2011, 16:52)Berti schrieb: Soviel ich weis gibt es kein Behandlungsverbot für Lymeborreliose, aber Borellia recurrentis (Läuserückfallfieber) ist meldepflichtig nach §7
Na da war ich ja wieder mal zu spät.
Dann war da joch die Frage nach dem Erysipel, Ursachen, infektion mit ß streptos oder Staphylos in Wunden.
Gabs an der Stelle eine Wunde???
Dann wäre auf jedenfall Antbiotikum notwendig - also auch wieder ab zum Doc
Liebe Petra du hast völlig recht , mit der Hautgeschichte war ich auch eher auf Kriegsfuß, aber was ich in den letzten Tagen alles ausgegraben habe ist unglaublich, hoffentlich weiß ich das alles noch im Oktober. Aber liebe Veronique vieleicht kommen ja bis dahin noch ein paar Rätsel
Jepp.so geht mir das auch.So bin ich wenigsens gezwungen mich mit dem Thema nochmal gründlich auseinanderzusetzten.In hannover zeigen sie wohl auch ganz gerne mal Bilder mit solchen Sachen:-/Muss ich nicht haben,aber ich werde ja hier gut geschult:)
Veronique,haben wir es denn hier mit einer Borelliose zu tun???
Liebe Grüße
Petra
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