Dort steht aber auch drin, dass JEDER zur ersten Hilfe verpflichtet ist --> SO ER DAZU AUCH IN DER LAGE IST.
Die ausnahmen sind:
-Mithilfe am Unfallort, wenn man einen Minderjährigen dabei hat. = unter 18 Jahre. Heisst, dass der Schutz des Schutzbefohlenen über der Pflicht der Ersten Hilfe steht.
- Angehörige zu reanimieren wird nicht verlangt, weil man emotional zusehr davon betroffen ist. Chirurgen brauchen ja auch nicht ihre Angehörigen operieren.
- Wenn man sich eine Sache nicht zutraut, lieber die Finger weg und andere Dinge machen. Zum Beispiel jemanden heranziehen, der sich die Massnahmen zutraut oder Rettung rufen.
Den Tod festzustellen ist so eine Sache.
Die Starre beginnt nach ca. einer halben Stunde schon im Unterkiefer. Der Rest kommt nach ca. 2 Stunden.
Die Flecke sind manchmal so maginal, dass man sie selbst wenn man schon tausend Leichen gesehen hat, nicht wirklich als solches zu erkennen sind. Man müsste dann auch wissen, wo man nachschauen muss. Dann kommt noch das man sie wegdrücken kann oder auch nicht und so weiter...
Man hat zwar eine Garantenstellung, aber man muss trotzdem nicht Dinge tun, die man nicht beherrscht. Man muss nur dafür sorgen, dass die Entsprechenden Massnahmen eingeleitet werden. Und wenn es das hinzuziehen eines Arztes ist.
-zu allem bereit-