ich habe mal ein wenig im Internet gesucht und folgenden Beitrag von Bettina Schmidt in einem anderen Forum gefunden. Der Bericht stand im Fachverband Deutscher Heilpraktiker zur steuerlichen Absetzbarkeit von Heilpraktikerausbildungen. Um nicht den ganzen Text zu schreiben hier in Kürze. Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungs- und Studienkosten geändert. Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium und Aufwendungen für die Umschulung auf einen komplett anderen Beruf, bringen ab sofort die volle Steuerersparnis. Das gilt auch für die Kosten erner Heilpraktikerausbildung. Bislang meinte der Bundesfinazhof, dass diese Kosten immer Ausbildungskosten sind. Damit mindern sie das steuerpflichtige Einkommen nur über den Sonderausgabenabzug. Und das mit jährlich maximal 920 €. Plus 307 € für eine auswärtige Unterbringung.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe