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Frage zum Thema "Rezept" - Arznei / Nahrungsergänzung
#4
(27.06.2011, 05:56)Gini schrieb: Ja darf man, es geht vermutlich um die Erstattungsfähigkeit: Nahrungsergänzungsmittel werden von den Krankenkassen nicht erstattet...darauf sollte man seine Patienten hinweisen.

Inwieweit Isolde etwas mit Abmahnung meint, weiß ich leider nicht. Ich denke aber sie kann und wird sicherlich hier noch etwas genaueres dazu sagen können.

LG Gini

aber angeblich macht sich der HP nicht strafbar, wenn er ein verschreibungspflichtiges AM versehentlich aufschreibt...

Nur die Apotheke kriegt Probleme wenn sie´s abgibtBig Grin
Sonst gibts gute Nachschlagewerke: ROTE LISTE. Da stehen alle AM....Kann man sehen ob Rp. oder nicht...oder BTM (Betäubungsmittel)


Was auch super ist: Selbstmedikationsliste vom Deutschen Apothekerverlag...Weiss nicht ob das soo relevant ist für HPs...aber gutes Nachschlagewerk...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zum Thema "Rezept" - Arznei / Nahrungsergänzung - von Georgiangirl - 27.06.2011, 14:02

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