hier noch die gesetzlichen Grundlagen:
Die GKV ist per Gesetz geregelt und findet sich im SGB V (Sozialgesetzbuch Teil 5).
Dort sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 b versicherungspflichtig
"Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und
a) [...]
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn,
dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen
gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört
hätten."
§ 5 Abs. 5: "Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer
hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist."
Ich bin selbst auch in der PKV. Für die PKV gelten je nach Versicherer deren entsprechenden Tarife. Meine PKV biete auch einen solchen Grundtarif für die Standardversorung an. Da solltest du mal deinen Versicherungsvertreter kontaktieren.
Übrigens besteht auch keine Versicherungspflicht bei geringfügigen Beschäftigungen (sprich 400 EURO-Job) § 7 Abs. 1 SGB V.
LG, Kerstin
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).