Im Script "Gesetz" haben wir ja gelernt, dass Bachblüten unter die "Nahrungsergänzungsmittel" fallen.
Darf ich grundsätzlich, auch ohne HP zu sein, eine Bachblütenberatung durchführen?
Darf man die Bachblüten dem Patienten dann auch selber zusammensetzen und mitgeben, oder schicke ich ihn mit der Liste in die Apotheke?
Eine Bekannte von mir (auch HP) sagte mir, ich dürfte die nicht abgeben, sondern muss die Patienten an die Apotheke schicken.
Aber, es sind doch keine Arzneimittel......?!
Sandra