zur Erinnerung der ehemalge Jurasstudent Gäfgen hat 2003 unter besonders verachtenswerten Umständen den Bankierssohn Jacob von Metzler entführt und erstickt,anschließend die Eltern um ein Lösegeld erpresst um seinen auffändigen Lebensstiel zu finanzieren.Das heißt er nahm das Geld noch an sich obwohl der 11 jährige Junge schon tot war.
Nun sitz er lebenslang in Haft und hat auch wenig Chancen nach Ablauf der Haft freizukommen weil die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wurde.Da er noch relativ jung ist wird er vorraussichtlich viele Jahre in Haft verbringen und dem Steuerzahler sehr sehr viel Geld kosten,oder andersherum einige Arbeitsplätze in der Justizanstalt sichern.
Ich bin der Ansicht das ein Rechtsstaat nicht das Mittel der Folter anwenden darf, auch nicht im Fall von solchen Schweinehunden wie Magnus Gäfgen.
Ob das Absitzen seiner Strafe allerdings ein angemessenes Mittel zur Verurteilung ist möchte ich in Frage stellen?
Auch bin ich der Meinung das der Unperson Gäfgen zuviel Forum gegeben wird und er die Auftritte,einige Revisionen hat er ja schon hinter sich gebracht, die er geradezu genießt!
Eine Entschädigungszahlung an ihn finde ich abwägig und nicht gerechtfertigt das der hessische Steuerzahler für einen gestängigen und überführten Kindsmörder aufkommen soll.
Ich weiß das es in Deutschland keine Strafe wie z.b. harte Strafarbeit gibt,in einem Fall wie Gäfgen halte ich sie für angemessen.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe