Als Vollzugsbeamter möchte ich mich auch äußern.
Generell gilt das GG für jeden in Deutschland lebenden. Als höchstes Gut in der BRD ist es vom Staat zu schützen und zu achten (insbesondere Art 1).
Verstöße gegen das GG werden nicht strafrechtlich verfolgt, allerdings bei verstößen gegen das StGB und deren Nebengesetzen.
Die Androhung von Folter verstößt gegen Art. 1 GG und wurde von einem Polizisten angeordnet. Das ist im juristischen Sinn schlecht aber in menschlicher Sichweise vertretbar. Allerdings zählt menschlichkeit in der advokatur überhaupt nicht. Es zählt nur das was auf dem Papier steht. Auch andere Rechtfertigungsgründe können hier nicht zur Anwendung kommen (z.B. Notwehr, gerechtfertigter Notstand...) das dies dann ein "Freibrief" für zukünftige Fälle bedeutet...und wo wird die Grenze gezogen ?
Hier im Forum wissen wir (aus aktuellem Anlass) wie schnell man unschuldig in die Fänge der Justiz geraten kann.
Die 3.000.- €uro entschädigung für den Täter finde ich okay !
Dazu muß mann aber folgendes Wissen: In Haft kann der Gefangene überhaupt nichts mit dem Geld anfangen. Ich würde weiter dennoch das Geld einziehen und als sog. Haftkosten verbuchen.
Was absolut verwerflich ist die Tatsache das dieser Täter das Recht auf Leben massiv mit den Füßen tritt sich aber auf sein Recht beruft.
So ist die Rechtslage momentan. Vielleicht muß sich der Staat einfach an die heutigen Verbrecher anpassen (das StGB wurde 1871 entworfen- und von seit an nach und nach aktuallisiert)- und gänzlich reformiert werden muß.
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !