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(27.08.2011, 17:23)Antje schrieb: Dürfen HP´s theoretisch nicht alles verabreichen, was ein Arzt verschrieben hat?
Allerdings darf ein HP nichts in den Impfpass eintragen und wie es haftungsrechtlich aussieht wenn etwas passiert, keine Ahnung.
Sicher nicht gut.
Aktivimpfung darf sogar Krankenpflegepersonal etc. machen, warum dann ein HP nicht wenn er das verantworten will.
Ich würde es allerdings nicht machen weil ich auf dem Standpunkt stehe, was die Ärzte verordnen, sollen sie auch selbst verabreichen.
Zumindest wenn es verschreibungspflichtige Medikamente sind.
LG
Antje
Grundsätzlich sehe ich das genauso. Aber mich würde schon der genaue rechtliche Sachverhalt interessieren, bei dem ich immer noch nicht 100% sicher bin, ob ich nun nur passive impfen dürfte oder theoretisch auch aktiv. Oder ob auf Grund des Verbotes von Hantieren mit Erregern es eigentlich ganz verboten ist