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(31.08.2011, 07:16)mithi schrieb: Ich habe gestern nochmal genau bei unserem Anästhesisten nachgefragt.
Er meinte zu mir, dass ausschließlich Ärzte Impfungen durchführen dürften und diese wie Werner schon schrieb eine Impferlaubniss haben müßen.
Liebe Mithi,
bitte unbedingt den Anästhesisten fragen, wo das steht!!!
Meiner Meinung nach wurde es im IfSG nämlich schlicht vergessen, einen entsprechenden Passus aufzunehmen in dem steht: Impfungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.
Aber, wenn man so im IfSG schmökert, merkt man, dass es "stillschweigend" voraussetzt, dass die Impfung von einem Arzt vorgenommen wurde.
In dieser Hinsicht könnte man argumentieren, dass das "im Sinne des IfSG ist".