Das Tier ist dann ja theoretisch weder ansteckungs- noch tollwutverdächtig.
Geimpft wird sicher keiner, nur weil er ein totes Reh angefasst hat.
Ich denke, da muss schon was anderes passieren.
So kenne ich es zumindest von früher als TW noch ein größeres Problem war.
Auf jeden Fall werde ich demnächst mal einen Freund von uns befragen, der öfter mit toten Rehen etc. zu tun hat, was der macht wenn jemand ein totes Wildtier angefasst hat.
Der untersteht auch der Meldepflicht.
Aber alles nur interessehalber.
Man ist ganz bestimmt immer auf der sicheren Seite, vor allem in der Prüfung, mit der Meldung von solchen Fällen.
LG
Antje