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(08.10.2011, 05:27)Andrea schrieb: ... Merke ich mir dann einfach, dass HPs keine Meldepflicht haben.
Oder
Muss ich auch wissen, dass der Arzt bei Erregernachweis Meldepflicht hat????
Du musst auf jeeeeeeeeden Fall wissen, dass der Arzt Meldepflicht hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Warum?
Na klar! Weil für die Erkrankungen, die der Arzt melden muss, für den HP BEHANDLUNGSVERBOT
besteht!!! (der liebe §24 IfSG sagt das)
Muss man nun auch wissen, dass der Arzt bei Syphilis lediglich nicht-namentlich melden muss - das die Syphilis im Abs. 3 und nicht im Abs. 1 des § 7 IfSG steht?
Da würde ich sagen: NEIN (nicht unbedingt)
aber:
schön wäre es natürlich.
Und es sind ja auch nur 6 Krankheiten, alle anderen müssen namentlich gemeldet werden:
Syphilis
Malaria
AIDS
Echinokokkose
Rötelnembryopathie
angeborene Toxoplasmose