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(20.10.2011, 20:02)Ergoline schrieb: ... und es wäre ja Quatsch wenn ich nach dem HP noch den HP Psych machen müsste
Es würde gar keinen Sinn machen, nach dem HP den HPP zu machen. Denn wie gesagt, alles was der HPP darf, darf der HP auch.
Sinn würde es machen, wenn Du Dich in psychotherapeutischen Therapieverfahren ausbildest, wenn Du als HPin psyotherapeutisch arbeiten möchtest.
Wie diese Ausbildung im Einzelnen auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also Ermessensfrage, wie das im Juristendeutsch so schön heißt.
Auf jeden Fall gilt die Regel, dass die Therapie, die man in der Praxis durchführt mit der notwendigen "Sorgfalt" ausgeführt werden muss (sog. Sorgfaltspflicht). Das heißt auch, dass Du Dich "sorgfältig" in Deinem gewählten Therapieverfahren ausbilden musst.