Botulismus und Cholera müssen wir bei Verdacht, Erkrankung und Tod melden.
Bei Salmonellose besteht Meldepflicht für den Heilpraktiker gem. §§ 8 und 6 IfSG bei Verdacht und Erkrankung, wenn ...
wer kann den Satz beenden?
Es gibt übrigens noch mehrere Infektionskrankheiten, die mit Durchfall einhergehen und natürlich noch andere Ursachen.
Da dies aber nun nach dem Abend mit dem Buffet auftritt scheint es wirklich etwas mit dem Essen zu tun zu haben.
Ok, Werner sagte, dass der Verdacht auf Salmonellose besteht.
Den können wir nicht missachten.
Was müssen wir jetzt tun?