Toll, dass ich euch endlich einmal mit einer Frage aufs Glatteis führen konnte
Die Lösung: nur der 2. Halbsatz ist richtig!!!
Ein Suizidgefährdeter wird bei Eigen- und/ oder Fremdgefährdung gegen seinen Willen stationär untergebracht.
Aber: eine Einweisung gegen seinen Willen schränkt seine persönliche Freiheit ein!
Also: laut Grundgesetz ist jedem die verfassungsmäßige Freiheit garantiert. Ausnahme: ein richterlicher Beschluss (siehe Art. 104 der Grundgesetze)
Zur Belohnung geht`s gleich weiter:
Nach der bestandenen Prüfung dürfen Sie sich „Heilkundlicher Psychotherapeut“ nennen,
weil
der Begriff „Psychotherapeut“ nicht gesetzlich geschützt ist.