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Zitat:ich glaube, dass man das pauschal gar nicht sagen kann, welche Krankheit ein Ausschluss wäre. Gut, eine ansteckende Infektionskrankheit wäre denkbar. Aber selbst wenn jemand z. B. HIV hätte, kann er doch alle unblutigen Therapien anbieten ohne eine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein.
Ich habe vor einigen Jahren im HIV-Bereich gearbeitet. Zu der Zeit hatten wir auch praktizierende Ärzte als Patieten (Zahnarzt/ Anästhesist) oder auch Krankenpfleger -die ja z.B. Spritzen geben.
Wer weiss denn ob sein Arzt / Zahnarzt getestet ist? Und wenn ja wie?
Letztendlich geht es doch darum, dass man verantwortungsbewusst mit der Erkrankung umgeht.
Und als Behandelner: dass wissen, dass der Patient negativ getestet wurde ist ja kein Schutz.Zum einen weil es noch andere Krankheiten gibt (Hepatitis z.B.) zum anderen weil der Patient sich ja auch nach dem Test angesteckt haben kann usw usw....