herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
(15.12.2011, 18:50)Susanne Hottendorff schrieb: Ich lese gerade Eure Beiträge.
Ich komme ins Grübeln...?
Habe ich nicht gelernt, ein HP darf nur in einer festen Praxis praktizieren...?
Über diese Form habe ich so gar nichts gelernt oder gelesen.
Klärt Ihr mich bitte auf?
Schon mal DANKE
Eine feste Anschrift hat man ja auch mit einer Hausbesuchspraxis. Man muss dann seine Privatanschrift angeben.
(15.12.2011, 20:38)Daniela Starke schrieb: Liebe Susanne in manchen Bundesländern (aber nicht in allen!!) darf man eine Hausbesuchspraxis anbieten!
Das ist aber nicht der Heilpraktiker im Umherziehen!
Deshalb muss man auch eine Adresse (hier natürlich die Privatadresse) auf Visitenkarten ect. angeben, damit man den Heilpraktiker auch schriftlich erreichen könnte.
Soll heißen, wenn Du "Bockmist" gebaut hast und man Dich anklagen wollte dann bräuchte dieser ja eine Adresse!
Früher war das ja so, dass jemand im Umherziehen "geheilt" hat und seine "Mittelchen" verkauft hat und sie hoch gepriesen hat. Die Leute haben das im guten Glauben gekauft. Als der "Verkäufer oder Heiler" dann weiter gezogen ist und die erhoffte Heilung nicht eingetreten ist hat man sich beschwert und niemand wusste wie der Heiler denn nun geheißen hat.
Damit so etwas eben nicht passiert muss man eine Adresse angeben.
Man "muss" die Adresse nicht auf Visitenkarten/Flyern angeben. Man muss sie nur beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt angeben.
das was du im unteren Absatz schreibst, hat aber eigentlich nichts mit dem Heilpraktiker zu tun.