grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, wo Ihr Eure Praxis eröffnen möchtet.
Bis vor kurzem waren die meisten Gesundheitsämter damit zufrieden, wenn man formlos erklärte, dass man in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Praxis eröffnen möchte.
In letzter Zeit hat sich aber ein gewisser "Prüfungstourismus" herausgebildet und viele Gesundheitsämter sind dazu übergegangen, dass sie sagen: zuständig ist das Gesundheitsamt, bei dem man seinen ersten Wohnsitz hat.
Wenn Ihr allerdings begründen könnt, dass Ihr an einem anderen Ort praktizieren möchtet und z.B. schon einen Mietvertrag über Praxisräume oder etwas anderes Plausibles vorweisen könnt, dann ist dieses Gesundheitsamt zuständig.
Das beste ist, wenn Ihr Euch genau beim Gesundheitsamt erkundigt, bei dem Ihr geprüft werden möchtet, wie das diese Angelegenheit handhabt.