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04.02.2012, 12:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2012, 12:40 von Isolde Richter.)
(04.02.2012, 11:15)Steffi M. schrieb: ... eigentlich müssten wir der Mama sagen, sie muss einen Zahnarzt aufsuchen.[/b]
Gruß Steffi
Ja, Steffi hatte natürlich Recht! Nur frage ich mich, was das kleine Wörtchen "eigentlich" in dem Satz bedeutet????
Ob Ihr den Patienten zum Zahnarzt oder zum Kinderarzt schickt (ich würde eher zu letzterem raten) ist bei der Prüfung nicht so wichtig!
WICHTIG IST, DASS IHR DARAN DENKT, DASS FÜR DIE MUNDHÖHLE FÜR DEN HP BEHANDLUNGSVERBOT BESTEHT.
Der Prüfer frägt nie: Ein Patient kommt mit .... Beschwerden. Dürfen Sie in dem Fall behandeln?
Sonder er fragt immer:
Ein Patient kommt mit .... (oder legt eben ein Bild vor). Was machen Sie.
Ich werde diesbezüglich immer wieder versuchen Euch aufs Glatteis zu führen (auch in den Online-Schulungen). Denn besser Ihr tappt hier in die Falle als in der Prüfung.