Bitte entschuldigt, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war seit gestern morgen in der 24Stunden-Bereitschaft
Nun zu euren Fragen :
@Heike: Wie ich unser Schulteam kenne, wird das Unmögliche möglich gemacht und der Mitschnitt schon am Montag online sein.
Außerdem gibt es einen weiteren Schnuppervortrag am 20.4.2012!
Hierzu könnt ihr euch bereits jetzt einen Platz im Kurskalender sichern!
@Susann: Natürlich können Weiterbildungen (Kursgebühren, Fahrtkosten, Lehrbücher, Lernmaterialien, ...) von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu bitte im Zweifelsfalle einen Steuerberater fragen.
Ich habe hier für Dich einen interessanten Artikel zum Thema gefunden:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ka...52688.html
@Brigitte: Ich freu mich auch schon seeeeeeeeeeeeeeehr!
Dann kamen noch einige Fragen per PN. Hier die Antworten:
- Der Bachblütenonlinekurs (Bachblütenberatung bzw. -therapie) startet am Montag den 8. Oktober 2012 (immer Montags von 20-22 Uhr).
- Die Kursauschreibung wird in Kürze unter der website www.isolde-richter.de als Download verfügbar sein, ebenso die Kursausschreibung zum Modul Gesprächsführung/ Gesprächstherapie nach Rogers.
- Wer als HP im Bereich der Psychotherapie tätig werden möchte, dem empfehlen wir den Basiskurs (Onlineschulung) und das Modul Gesprächstherapie (Praxiskurs in Kenzingen).
Außerdem erreichte mich noch folgende Frage:
"Aufgrund von Depressionen war ich in psychologischer Behandlung.
Kann ich trotzdem Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychologischer Berater werden"?
-> Selbstverständlich! (es ist ja häufig so, dass gerade die "helfenden Berufe" von Menschen ergriffen werden, die selber oder im Familien- und Freundeskreis Erfahrungen gemacht haben - "Warum wird man Psychologe?")
Hierzu muss ich aber auch sagen, dass eigene Leiderfahrung abgeschlossen sein sollte und ihr euch in der Lage fühlen solltet, mit Klienten bzw. Patienten umzugehen. Die Ausbildung kann auf keinen Fall eine Therapie ersetzen!!! Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Suchtproblematik vorliegt und die "gesundheitliche Eignung" wird ja von einem Arzt bestätigt (bei der Zulassung zur Amtsärztlichen Prüfung).
Die Psychologischen Berater benötigen kein "ärztliches Attest" aber auch hier sollten evtl. "psychische Probleme" abgeschlossen sein und falls ihr euch in psychologischer Behandlung o.ä. befindet empfehle ich euch hierzu ein Gespräch mit eurem Arzt, Psychologe, ...
In der Ausbildung werde wir übrigens ausführlich über die "eigene Psychohygiene", das "Helfersyndom", usw. sprechen und auch die Wichtigkeit von Supervisionsgruppen, u.ä. diskutieren.
Falls noch weitere Fragen sind, gerne her damit
Hier noch eine weitere Frage:
Ich befinde mich in der Ausbildung zum Heilpraktiker. Wo ist der Unterschied zum HPP und ist der HPP im HP "mit drin"?
Meine Antwort:
"Also, der HPP ist eingeschränkt im Bereich der Psychotherapie tätig (man spricht auch von einem sektoralen Hp). Er darf alle Psychotherapieformen ausüben, aber keinerlei körperliche Erkrankungen behandeln und z.B. nicht invasiv tätig werden (Akupunktur, o.ä.).
Im Grunde genommen ist es richtig, dass der "kleine HP" im "großen HP" mit drin ist. Leider sind die Ausbildungsinhalte (siehe Psycheskript) in den "HP-Ausbildungen" einfach zu gering, um Psychotherapie anbieten zu können. Daher absolvieren HPs die im Bereich der Psyche tätig werden möchten in der Regel begleitende Kurs für die Psyche. Wir haben in der Ausbildung auch mehrere HPs die in der praktischen Tätigkeit gemerkt haben, dass viele Patienten, die mit körperlichen Beschwerden kommen, auch psychische Störungen haben und daher den Basiskurs und Modul Gesprächstherapie nach Rogers besuchen."
Hier findet ihr weitere Informationen:
http://www.isolde-richter.de/hp-fuer-psychotherapie/