es ist auf jeden Fall so, dass man die schriftliche Prüfung bestanden haben muss. Und erst dann wird man zur Mündlichen Prüfung zugelassen.
Ich glaube, dass es für die mündliche Prüfung keine festen Richtlinien gibt wie z.B. ab 4 falschen Antworten ist man durchgefallen. Man muss beweisen, dass man keine Gefahr für die Volksgesundheit ist. Und ich denke, dass es große Unterschiede zw. den einzelnen Gesundheitsämtern gibt. (z.B. auch in der Durchführung, z.B. Dauer, Einzeln- oder Gruppe usw. )
GLG Andrea