also ich starte jetzt mit dem Thema Blut. und ich habe gleich wieder das Gesetzliche gleich am Anfang nicht verstanden.
Zitat aus dem Skript: "Denken Sie daran, dass dem Heilpraktiker ein Erregernachweis im Blut aufgrund der §§ 24, 44 IfSG nicht gestattet ist".
Und DAS VESTEHE ICH JA WOHL.
Weiter aber bei der Lösung der Aufgabe VERSTEHE ICH DIE LÖSUNG NICHT MEHR:
"Angenommen, Sie vermuten, dass bei Ihrem Patienten Bakterien im Blut vorliegen. Sie möchten nun dem Patienten Blut abnehmen, um vom Labor den Erreger feststellen zu lassen. Dürfen Sie das?" Und die Antwort im Skript habe ich schon vermutet, sie ist NEIN. Und die Antwort verstehe ich nicht.
Wenn ein HP das Blut ins Labor schickt, damit eben das Labor den Erreger findet, macht den Nachweis des Erregers das Labor, nicht der Heilpraktiker. So verstehe ich das. In der Aufgabe ist es sogar genau geschrieben, dass der Heilpraktiker nichts nachweist, sondern um den Nachweis zu haben, das Blut ins Labor schickt.
Bitte, kann mich jemand aufklären?
Lieben Gruß
Lilia