ja ich bin ja auch nicht so weit. Aber ich lese das so:
Als Behandlung nach §24 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis von Krankheitserregern.
Wenn du das Blut einschickst und und auf den Erreger prüfen lassen möchtest führst du ja indirekt den Erreger nachweis.
Hast du den Verdacht auf das eine Erkrankung nach §6,7 oder 34 vorliegt hast du ja Behandlungs verbot und musst ihn weiter zum Arzt schicken..
Also du darfst selber keine Erreger direkt nachweisen da dir die Erlaubnis nach §44 fehlt und indirekt über das Labor nach §24 auch nicht.
Gruß Christian