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Heilpraktikergesetz §1 2)
#3
Hallo Heike,

Danke für deine Antwort!
Gesetzestexte haben wirklich ein etwas eigenwilliges Deutsch Confused

Zu deiner Antwort:
ich hab es auch im Sinne von "angestellt sein" gelesen.
Aber "angestellt sein" heisst doch etwas berufsmäßig oder gewerbsmäßig zu tun, oder nicht? Dann ist es doch doppeltgemoppelt in dem Paragraphen formuliert?
Für mich bedeutet angestellt: etwas tun gegen entgelt. Ist das dann nicht egal, ob ich es "für mich" (selbstständig) oder "für einen anderen" (also angestellt, im Dienste von anderen) mache?Huh
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Nachrichten in diesem Thema
Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 18.05.2012, 12:36
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 18.05.2012, 15:07
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Lilia - 18.05.2012, 18:24
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Julia DOZ - 18.05.2012, 18:40
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 19.05.2012, 08:47
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Esther K. - 19.05.2012, 12:29
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 19.05.2012, 13:12

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