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Heilpraktikergesetz §1 2)
#7
Hallo muckeline,
in Dienste andere bedeutet das nicht ich sondern ein anderer durch mich Heilt. Also Gott, der Heilige Geist oder so in der Richtung. Du hast nüchtern betrachtet natürlich recht, wenn du schreibst das mit wiederholt oder dauernd schon fast alles gesagt ist. Sinn des Gesetzes in diesem Satz ist aber das es (früher mehr) Menschen gab/gibt die nicht Heilen sonder die Heilung durch den z.B. Heiligen Geist geschieht und somit würde ich hier aus dem Gesetz rausfalten da nur mein Körper bestimmte Dinge Macht aber nicht mein Geist, oder ich nur sage was die Menschen haben oder bekommen sollen ich Tue eigentlich gar nichts, aber ich stelle damit indirekt eine Diagnose und eine Therapie also im Dienste von anderen, das ist aber mit diesem Satz nicht möglich und strafbar. Somit habe ich vor Gericht auch keine Möglichkeit mehr das so zu Begründen, darzulegen und zu umgehen.

Gruß
Christian
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Nachrichten in diesem Thema
Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 18.05.2012, 12:36
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 18.05.2012, 15:07
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Lilia - 18.05.2012, 18:24
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Julia DOZ - 18.05.2012, 18:40
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 19.05.2012, 08:47
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von christiansc - 19.05.2012, 09:35
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von Esther K. - 19.05.2012, 12:29
RE: Heilpraktikergesetz §1 2) - von birte - 19.05.2012, 13:12

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